Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Marc Gesch,
handelnd unter der Geschäftsbezeichnung
Gesch-Konstruktion (im Folgenden „Auftragnehmer“)
und dem jeweiligen Auftraggeber. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind insbesondere:
- CAD-Konstruktionsleistungen
- CAM-Programmierung
- Prototyping (3D-Druck FDM/SLA)
- technische Entwicklungsleistungen
- projektbezogene Beratungsleistungen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistung zustande.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet.
6. Leistungsfristen
Vereinbarte Liefer- oder Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Leistungsfristen beginnen erst, sobald alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Informationen und Freigaben durch den Auftraggeber vollständig vorliegen. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Leistungsfrist angemessen. Ein Anspruch auf Schadensersatz aufgrund von Verzögerungen besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Leistungsort und Übergabe
Leistungsort ist grundsätzlich der Sitz des Auftragnehmers, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Leistungserbringung erfolgt in der Regel remote.
Soweit Leistungen auf Wunsch oder nach Vereinbarung beim Auftraggeber vor Ort erbracht werden, gilt der jeweilige Einsatzort als Leistungsort.
Die Übergabe von digitalen Arbeitsergebnissen (z. B. CAD-Daten, 3D-Modelle, Zeichnungen, CAM-Programme oder sonstige Konstruktionsdaten) erfolgt in elektronischer Form per E-Mail, Downloadlink oder vergleichbarer digitaler Übermittlung.
Die Leistung gilt als erbracht, sobald die digitalen Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber ordnungsgemäß per E-Mail versendet oder zum Download bereitgestellt wurden.
8. Abnahme
Sofern eine Abnahme vereinbart oder nach Art der Leistung üblich ist, hat diese innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe der Leistung zu erfolgen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelanzeige unter konkreter Beschreibung der Beanstandungen, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
9. Gewährleistung
Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung). Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung der Vergütung verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, richten sich ausschließlich nach den Regelungen zur Haftung in diesen AGB. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern gesetzlich zulässig und soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
10. Nutzungsrechte an Konstruktionsdaten
Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Konstruktionsdaten. Eine Weitergabe an Dritte oder Vervielfältigung ist nur im vertraglich vereinbarten Umfang zulässig. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, allgemeine technische Lösungen und nicht kundenspezifische Entwicklungen weiterzuverwenden.
11. Haftung
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12. Prototyping
3D-gedruckte Prototypen dienen Entwicklungs- und Demonstrationszwecken. Eine Serien- oder Dauerbelastungstauglichkeit wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
13. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
